
DAS MANIFEST

- Artikel 1 -
§1 Der Clan BuFu ist ein aktiver Funclan.
§2 Das Management setzt sich aus einem ernannten Leader und den ebenfalls ernannten Co. Leadern zusammen.
§3 Das Management kann clanbetreffende Strukturveränderungen nur einleiten, wenn die Mitglieder dem mehrheitlich zustimmen.
§4 Bei wichtigen Entscheidungen muss das komplette Management vertreten sein.
§5 Sollte die Gemeinschaft durch den Leader oder die Co. Leader in erheblichem Maße beeinträchtigt werden, steht es jedem vollwertigen Mitglied frei, der betreffenden Person die Vertrauensfrage gemäß Artikel 8 zu stellen
.- Artikel 2 -
§1 Der Spielspaß steht an erster Stelle.
§2 Von allen Mitgliedern wird ein gepflegter sozialer Umgang, Hilfsbereitschaft, Verlässlichkeit, Teamgeist und Fairplay untereinander und im Umgang mit anderen Spielern erwartet.
§3 Die Nutzung von Cheats und Hacks führt zu sofortigem Ausschluss.
§4 Aktionen wie Teabagging, Flamen, Beleidigungen und aggressives Verhalten sind zu unterlassen.
§5 Die Verbreitung und Billigung von extremistischem, rassistischem und diskriminierendem Gedankengut wird nicht toleriert und führt zum Ausschluss.
§6 Jedes Clan-Mitglied ist verpflichtet, sich über aktuelle Ereignisse, angesetzte Trainings und Termine, sowie sonstige Informationen rund um den Clan zu informieren und an- bzw. abzumelden.
- Artikel 3 -
§1 Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
.1 In besonderen Fällen kann eine frühere Aufnahme gewährt werden.
.2 Im Zweifelsfall wird ein Altersnachweis verlangt.
§2 Ein Headset ist für die Aufnahme unbedingt nötig.
§3 Die Mitgliedschaft in einem anderen Clan ist nicht gestattet.
.1 Auf Wunsch kann eine Gastmitgliedschaft in einem Freundschaftsclan mit Zustimmung des Managements erfolgen.
.2 Designer dürfen nur im Rahmen ihrer Arbeit die Mitgliedschaft in anderen Clans und nach Rücksprache mit dem Management erlangen.
§4 Die Aktivität im eigenen Clan darf in allen Ausnahmefällen nicht leiden.
§5 Multiaccounts mit unserem Clan-Tag sind nicht gestattet und führen bei Bekanntwerden zur Abmahnung und bei Weiterführen der Multiaccounts zum Ausschluss aus dem Clan.
§6 Die Bewerberphase startet mit Eingang der Bewerbung. Ein Vorstellungsgespräch entscheidet über die Zukunft mit dem Clan. Eine Übernahme zum Trial kann bei Übereinstimmung des Managements erfolgen.
.1 Bewerber haben kein Stimmrecht.
.2 Bewerber dürfen sich für öffentlichen Events anmelden und teilnehmen oder nach Einladung an internen Events teilnehmen.
.3 Bewerber sind dazu angehalten, öffentliche Partys jederzeit zu betreten.
§7 Die Trialphase startet mit der öffentlichen Bekanntgabe auf der Homepage. Die Trialzeit beträgt mindestens zwei Wochen.
.1 Trials haben eingeschränktes Stimmrecht.
.2 Trials müssen sich für Events an- bzw. abmelden.
.3 Trials müssen jedes Clanmitglied und Trial in ihre PSN Freundesliste aufnehmen.
.4 Trials können auf Wunsch in die WhatsApp Gruppe und in die PSN Community aufgenommen werden.
.5 Trials müssen ein Clan-Tag entsprechend Artikel 3.1 tragen
§8 Die vollwertige Mitgliedschaft startet mit der Bekanntgabe auf der Homepage.
.1 Mitglieder haben uneingeschränktes Stimmrecht.
.2 Mitglieder müssen sich für Events an- bzw. abmelden.
.3 Mitglieder müssen jedes Clanmitglied und Trial in ihre PSN Freundesliste aufnehmen.
.4 Mitglieder müssen sich in Battlelog für das Platoon bewerben und das Emblem, sowie das Clan-Tag entsprechend Artikel 3.2 tragen.
- Artikel 3 -
§1 Trials dürfen nach Ankündigung auf unserer Clanseite, unser Clan-Tag setzen.
§2 Mitglieder haben sich als solche zu identifizieren und den Clan-Tag vor dem Namen zu tragen. Der Clan-Tag lautet: [BuFu].
- Artikel 4 -
§1 Abwesenheiten sind ab sieben Tagen anzumelden.
§2 Sollte die Abwesenheitsdauer drei Wochen überschreiten, ist dies rechtzeitig dem Management mitzuteilen.
- Artikel 5 -
§1 Alle Mitglieder sind verpflichtet mindestens zweimal pro Woche sich über Neuigkeiten auf der Homepage zu informieren.
§2 Mitglieder sind dazu angehalten, ebenso aktiv wie der Clan zu sein, so oft wie möglich an Events teilzunehmen und mit anderen Mitgliedern zu spielen.
§3 Alle Mitglieder sind verpflichtet das Manifest zu lesen. Die Antwort auf die Frage ob man das Manifest gelesen hat, laute stets: "Jawoll".
§4 Ist ein Mitglied länger als zwei Wochen ohne Abmeldung gemäß Artikel 4 auf PSN oder WhatsApp aktiv, folgt auf eine Nachfrage die permanente Degradierung zum Trial.
§5 Ist ein Trial länger als eine Woche ohne Abmeldung gemäß Artikel 4 weder auf PSN oder WhatsApp aktiv, folgt auf eine Nachfrage der Rauswurf aus dem Clan.
- Artikel 6 -
§1 Der Clan kommuniziert über WhatsApp in einer geschlossenen Gruppe
§2 Mobilfunknummern dürfen gemäß Artikel 9 nicht ohne Einverständnis an Dritte weitergegeben werden.
§3 Die Kommunikation in der Gruppe unterliegt Artikel 2.
§4 Die Gruppe dient der Unterhaltung und Verabredung, jedoch nicht der Verbreitung von clanbetreffenden Neuigkeiten.
- Artikel 7 -
§1 Jedes Mitglied des Clans kann um die Einberufung einer Besprechung bitten.
§2 Während Besprechungen können Abstimmungen gehalten werden.
§3 Abstimmungen haben einen demokratischen Charakter.
§4 Bei Abstimmungen muss das Management vertreten sein.
§5 Abstimmungen sind frei, allgemein, öffentlich, gleich und unmittelbar.
§6 Dem Leader obliegt es ein Veto einzulegen, sollten alle Mitglieder des Managements [ausgenommen Vertrauensfrage] dafür stimmen.
§7 Ein ausgesprochenes Veto beendet eine Abstimmung, bevor diese zu einem Ergebnis kommt.
- Artikel 8 -
§1 Stellt ein Mitglied die Vertrauensfrage, so wird zum nächstmögliche Termin eine Abstimmung einberufen.
§2 Diese Abstimmung findet nur statt, wenn zum gewählten Termin zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Bei der Berechnung der Zahl der Mitglieder die an der Abstimmung teilnehmen, wird aufgerundet.
§3 Das Mitglied dem die Vertrauensfrage gestellt wurde muss zur Abstimmung anwesend sein, hat aber kein Stimmrecht und wird bei der Berechnung der zwei Drittel Mehrheit nicht berücksichtigt.
§4 Die Abstimmung findet nur statt, wenn der Fragesteller stichhaltige Argumente vortragen kann, die belegen, dass von dem Mitglied ein beträchtlicher Schaden für die Gemeinschaft ausgeht.
§5 Das Veto gemäß Artikel 7 findet keine Anwendung.
§6 Stimmen die Mitglieder mit zwei Drittel Mehrheit für den Verbleib des Mitgliedes in seiner Position, gilt der Antrag des Fragestellers als abgewiesen und das Mitglied verbleibt in seiner Position.
§7 Stimmen die Mitglieder mit zwei Drittel Mehrheit gegen den Verbleib des Mitgliedes in seiner Position, gilt der Antrag des Fragestellers als angenommen und das Mitglied verliert seine Position. Unmittelbar nach der Entscheidung wird per Mehrheitsentscheid ein neues Mitglied in die Position gewählt.
§8 Kann kein Mitglied für die Position bestimmt werden, werden die Aufgaben vorübergehend an einen bestimmten Vertreter übergeben, der formell nicht zum Management gehört und nach einer Neuwahl abgesetzt werden kann.
- Artikel 9 -
§1 Internes, wie Passwörter, Taktiken, Namen, vertrauliche Informationen und Mobilfunknummern, ist geheim zu halten. Verstöße können einen Ausschluss zur Folge haben.
§2 Interne Meinungsverschiedenheiten werden ausschließlich intern geregelt!
- Artikel 10 -
§1 Jedes Mitglied und jeder Trial hat das Recht jederzeit den Clan zu verlassen. Das Management ist vor Austritt über die Gründe zu unterrichten.
§2 Bei Verstößen gegen das Manifest kann das Management betreffende Mitglieder sofort aus dem Clan entfernen.
§3 Verstöße sind dem Management umgehend zu melden.
- Artikel 11 -
§1 Das Manifest ist allgemein gültig und für jedes Mitglied bindend.
§2 Das Manifest kann geändert werden, wenn das gesamte Management dafür stimmt.
§3 Jedes Mitglied kann Änderungen vorschlagen über die im Management abgestimmt wird.
Stand März 2017